Gesendet von Bauassessor am 07 Februar, 2018 um 10:37:10:
Antwort an: Bestandsschutz im Außenbereich posted by Timmi M. am 06 Februar, 2018 um 18:27:37:
Hallo,
eine genehmigte Bauvoranfrage ersetzt keine Baugenehmigung - und eine genehmigt Bauvoranfrage für einen Carport lässt keine Rückschlüsse auf eine Genehmigung für ein Wohngebäude.
Es könnte ja auch sein, dass das Carport für eine Wohnnutzung als privilegierter Landwirt beantragt worden ist. Dann ist die Wohnung auch genehmigungsfähig. Da Sie aber kein privilegierter Landwirt sind, würde für Sie die Genehmigung nicht gelten.
Sprechen Sie mit dem Bauamt und Fragen Sie dort nach, was dort genehmigt worden ist.
: Hallo zusammen,
: wir beabsichtigen ein Haus im Außenbereich zu kaufen. Es wird seit mindestens 14 Jahren bewohnt und der Eigentümer der dort wohnt, hat genehmigte Bauvoranfragen für einen Carport, Dachgbauben, etc.
: Daher gehe ich davon aus, dass das Gebäude zu Wohnzwecken grundsätzlich genehmigt ist.
: Wird dieser Bestandsschutz nun an den neuen Käufer weitergegeben? Oder muss ich dort erst 4 Jahre selbst wohnen, bevor Umbauten möglich sind und mir diese alle wieder neu genehmigen lassen?
: Danke für alle Infos!