Re: Bebauungsplan: Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in den Wohngebäuden


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Gesendet von Dirk Baumeister am 18 Dezember, 2017 um 22:32:31:

Antwort an: Bebauungsplan: Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in den Wohngebäuden posted by Mirza am 18 Dezember, 2017 um 16:51:13:

Welche Möglichkeiten das zu beplanende Grundstück bietet und mit welchen Restriktionen man in der Planung umgehen muss, wird normalerweise durch den zu beauftragenden Architekten/in oder Planer/in in Abwägung der Pläne und Ziele des Bauherrn erarbeitet. Das nennt sich dann Grundlagenermittlung und sollte Wert sein honoriert zu werden.

Es kann allerdings auch dabei rauskommen, dass das gewählte Grundstück für die Ziele und Wünsche des Bauherrn des Bauherrn schlicht nicht geeignet ist.

: Hallo zusammen,

: ich besitze ein Grundstück in einem Neubaugebiet.
: Ich habe mich entschieden nächstes Jahr dort ein Mehrfamilienhaus zu bauen.

: 1.) Erdgeschoß Alters- u. Behindertengerecht -> Bodeneben zur Straße

: 2.) 1.OG Selbstnutzung -> Eben zum Garten hinter dem Haus

: 3.) 2.OG Wohnung wollte ich verkaufen nach Beendigung des Baues

: Jetzt gab es schon im Bebauungsplan die Einschränkung mit nur zwei Vollgeschoßen.
: Dies will ich mit einem Staffelgeschoss umgehen.

: Mein nächstes Problem: Im Bebaungsplan steht
:
: "Gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 9
: BauNVO wird festgesetzt, dass im WR1-, -WA1-
: Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen
: haben dürfen.

: Gibt es eine Möglichkeit dies in irgendeiner Art und Weise zu umgehen???
: Da ich unbedingt 3 Wohnungen bauen will.

: Danke im Voraus





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