Re: Nachträgliche Änderung Flächennutzung


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Gesendet von Bauassessor am 15 November, 2017 um 14:05:05:

Antwort an: Nachträgliche Änderung Flächennutzung posted by Raffi am 15 November, 2017 um 10:50:11:

Hallo,

reden Sie vom Flächennutzungsplan, der in der Regel nicht parzellenscharf ist und deshalb auch schon mal einzelne Darstellungen "unter den Tisch" fallen lassen kann, oder vom Bebauungsplan?

1922 gab es beides noch nicht, d.h. ihr Haus dürfte älter sein als der gültige Flächennutzungsplan. Deswegen vermute ich, dass man damals bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans ihr Grundstück einfach nicht dargestellt hat, weil es zu klein ist. Das hat zur Folge, dass Sie selbstverständlich so wohnen dürfen, wie bisher auch. Aber Erweiterungen werden evtl. schwierig. Ähnliches gilt für einen Bebauungsplan.

Um aber zu Ihrer eigentlichen Frage zurückzukommen: Ja, beides kann geändert werden. Dabei können auch die Darstellungen zurückgenommen werden. Bei einem Bebauungsplan können dann aber Entschädigungsansprüche Ihrerseits entstehen, da man direkt in Ihrer Rechte eingreift.

Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bebauungsplan erstmal nur behördenverbindlich, insofern können daraus auch keine Entschädigungsansprüche abgeleitet werden.


Wenn die Pläne geändert werden, muss immer eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. das ganze dauert bei einem Bebauungsplan rund 2 Jahr, im FNP gern auch mal 5 bis 10 Jahre. Sie hätten es also wahrscheinlich mitbekommen...

: Hallo,

: bei unserem Haus BJ 1922 auf 4000 qm Grund waren immer 1400 qm Grund als Wohnbaugebiet ausgewiesen, der Rest als Landwirtschaft. Im aktuellen Flächenplan ist plötzlich das gesamte Grundstück Landwirtschaft - auch die bebaute/bewohnte Fläche. Meine Frage: Ist das normal dass sowas geändert wird ohne dass die Eigentümer informiert werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße! Raffi





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