Re: Klage gegen Gemeinde


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Gesendet von Bauassessor am 10 November, 2017 um 13:16:38:

Antwort an: Klage gegen Gemeinde posted by Niklas am 08 November, 2017 um 21:50:23:

Hallo,

grundsätzlich gilt: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde ist eine Zielvorstellung für die Entwicklung einer Stadt und nur Behördenverbindlich. Dementsprechend können Sie auch nur dann gegen den FNP klagen, wenn er schon direkte Auswirkungen auf Ihre Nutzung hat. Das hat er aber in Ihrem Fall nicht, da es noch keinen Bebauungsplan gibt. Somit können Sie nach meinem Wissen auch nicht gegen den FNP klagen.


Sie können aber gegen einen späteren Bebauungsplan klagen. Dabei müssen Sie aber wissen, dass es gibt Lärmvorschriften, die die Gemeinde in der Regel bei der Neuausweisung von Gewerbeflächen beachtet. D.h., wenn irgendwann auch mal ein Bebauungsplan für das Gewerbegebiet aufgestellt wird, muss die Gemeinde darauf achten, dass die Lärmbelastung bei Ihnen so gering ist, dass keine schädlichen Belastungen auftreten. Dafür gibt es die TA Lärm, die DIN 18005 etc. Im Zweifel muss die Gemeinde im Bebauungsplan Festsetzungen treffen, die die Lärmemissionen der Betriebe einschränken, oder Schutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände bauen.

Für Sie sollte es daher keine gesundheitliche Belästigung geben.

Zum Thema "Wert der Wohnanlage" gibt es eindeutige Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Sie haben mit dem Bebauungsplan das Nutzungsrecht für Ihr Grundstück bekommen - ohne Anspruch, dass sich in Ihrem Umfeld nichts verändern darf. Insofern können Sie auch nicht gegen Neuentwicklungen in Ihrer Nachbarschaft klagen, solange Sie nicht in Ihrem gesetzlich verankerten Nutzungsrecht eingeschränkt werden. Das werden Sie aber nicht - Sie können auch mit einem Gewerbegebiet in der Nähe leben, ohne gesundheitlich beeinträchtigt zu werden.

Das faktisch der Wert Ihres Grundstücks sinkt, spielt keine Rolle. Denn nur weil Sie bisher davon profitiert haben, dass es in der Umgebung keine Nutzung gab, die den Wert Ihres Grundstück negativ beeinflusst hätte, heißt das nicht, dass so eine Nutzung niemals dort hindarf. Wenn Sie erst nach dem Gewerbegebiet gebaut hätten, wäre der Wert des Grundstücks wahrscheinlich von Anfang an niedriger gewesen...

Wichtig ist vor allem: Solange kein Bebauungsplan auf den Weg gebracht wird, verändert sich für Sie erstmal gar nichts. Und somit haben Sie auch keinen Klagegrund.

: Gemeinde aendert nach Jahren Flächennutzungsplan. Nebem ruhigem Wohngebiet soll nun ein Gewerbegebiet entstehen (ehemals Ackerfläche) . Laermpegel steigt, Wert der Wohnlage sinkt ... Kann man als Hauseigentümer gegen die Gemeinde klagen und eine Entschädigung bekommen?





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