Bauüberwachung nach §66 abs.1 lbo


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Gesendet von Peter Müller am 14 Oktober, 2017 um 20:22:52:

Hallo,

Die Baugenehmigung für die Sanierung eines Gebäudes in BW (Gebäudeklasse 4) enthält den Absatz:

Es findet eine Bauüberwachung nach §66 Abs.1 LBO statt. Baubeginn und bauende sind schriftlich anzuzeigen.

Baubeginn und bauende ist klar. Aber was bedeutet Bauüberwachung? Wer überwacht den Bau und die Bauausführung?
Ist das Aufgabe meines Bauleiters oder kommt das Baurechtsamt hier mal vorbei und schaut nach dem Rechten?

Wir haben keine Verpflichtung einer Bauabnahme. Lediglich die Bauüberwachung steht in der Baugenemigung.





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