Re: Betriebswohnung


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Gesendet von Halller Gmbh am 08 Oktober, 2017 um 05:35:45:

Antwort an: Re: Betriebswohnung posted by Bauassessor am 10 Juli, 2014 um 12:12:35:

: Hallo Herr Baumeister,

: auf die Gefahr hin, dass ich Sie falsch verstanden habe: Ich erlebe in meiner beruflichen Praxis immer wieder den Fall (ok, eher selten, aber zwei bis dreimal schon), dass Bewohner von Betriebsleiterwohnungen, die illegal vermietet oder verkauft wurden, gegen den Lärm der angrenzenden Betriebe sich bei der Stadtverwaltung beschweren und die dann klein beigibt, weil das Gewerbegebiet inzwischen faktisch als Mischgebiet zu bewerten sei, da eine ganze Reihe von Betriebsleiterwohnungen fehlgenutzt wurden.

: In einem Fall wurde dieses Vorgehen sogar gerichtlich bestätigt.

: Insofern glaube ich schon, dass eine (illegale) Wohnnutzung in einem Gewerbegebiet planungsrechtlich relevant sein kann. Umso mehr ein Grund, dass das Bauamt die Einhaltung der Nutzung als Bauleiterwohnung im Blick hat.

: : ... diese, vollkommen richtige und nachvollziehbare, Regelung dient dem Schutz des Gewerbes!

: : Die (vermeindlich) geringeren Störungen der Wohnnutzungen sind für die angrenzenden gewerblichen Nutzungen nicht relevant und können daher auch keine günstigere Beurteilung auslösen.

:
: : : Hallo,

: : : Gewerbegebiete sind gedacht für gewerbliche Nutzungen - in Ausnahmefällen benötigt man z.B. aber jemanden, der rund um die Uhr schnellstmöglich Zugriff auf die Firma hat. Für solche Fälle gibt es die AUSNAHME-Regelung für Betriebsleiterwohnungen.

: : : Es kommt leider immer wieder vor, dass Firmen Betriebsleiterwohnungen haben, diese irgendwann nicht mehr benötigen und dann an "Wohnnutzer" verkaufen. Und nach einer Weile hat das Gewerbegebiet den Charakter eines Mischgebiets (weil mehrere Wohnnutzungen vorhanden sind) und es entsteht ein Planerfordernis seitens der Stadt. In der Folge dürfen die Jahren bestehenden Betriebe plötzlich nicht mehr so einen Krach machen wie bisher, weil sie Rücksicht nehmen müssen auf die urspünglich mal illegal entstandene Wohnnutzung.

: : : Um so etwas zu verhindern, sind die Hürden für Wohnnutzungen in Gewerbegebieten sehr hoch. So lange Sie keine betrieblichen Notwendigkeiten (zwingende Anwesenheit bei Störfällen o.ä.) haben, wird es bei einer "sensibilisierten" Dame von Bauordnungsamt sehr schwierig werden, etwas zu erreichen.

: :
: : :
: : : : Hallo,

: : : : ich habe eine Frage an die Experten unter euch. Ich möchte mir gerne ein Gewerbegrundstück kaufen, wo mehrere Hallen und ein Bürogebäude drauf sind. Das Bürogebäude möchte ich als Wohnung nutzen.

: : : : Jetzt hatte ich beim Beuordungsamt angefragt um überhaupt erstmal zu schauen, wie diese reagieren. Normale Wohnung ist auf keinen Fall möglich. Dann habe ich die Betriebsleiterwohnung angesprochen und selbst da sagte die Frau das hier nicht automatisch jeder Betrieb eine Betriebsleiterwohnung bekommt. Sie würde einer Tischler z.B. keine Betriebsleiterwohnung zusprechen. In meinem Fall würde ich das Objekt in 300 km entfernung kaufen und müsste deshalb auf jeden Fall irgendwo wohnen. Da das Büro groß genug ist, wäre es ideal gewesen als Betriebswohnung.

: : : : Was kann man machen ??? Hat jemand Tipps oder Erfahrungen wie man das Bauordungsamt auf seine Seite bekommt ????

: : : : Ich verstehe die Problematik ehrlich gesagt GAR NICHT.

: : : : Jetzt ist es ein Büro wo wohl mal 20-30 Leute drin gearbeitet haben. Diese mussten jeden Morgen zur arbeit kommen und Abends wieder fahren. Eine Wohnung wäre doch da nicht störend. Eher im Gegenteil. Genau gegenüber von dem ganzen Objekt sind die Wohngebiete. Also wäre ich nicht irgendwo mitten im Gewerbegebiet, wo ich eine Betriebsleiter Wohnung hätte, sondern auf der anderen Straßenseite steht ein Haus neben den anderen.

: : : : Wie seht ihr die Chancen ??? Ich hatte eigentlich vorher keine Bedanke, das sowas nicht genehmigt wird.

: : : : Wo ich aber jetzt mit der "freundlichen" Frau vom Bauordnungsamt gesprochen habe, sieht die Sache schon ganz anders aus.

: : : : Bitte um einen Rat von den Experten.




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