Re: exorbitante Befreiung vom Bebauungsplan


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Gesendet von Bauassessor am 04 Oktober, 2017 um 17:31:18:

Antwort an: exorbitante Befreiung vom Bebauungsplan posted by Chrissi am 02 Oktober, 2017 um 18:50:37:

Hallo,

da er ja offensichtlich schon die Befreiung bekommen hat, bleibt nur der Klageweg gegen die Befreiung. Eine Befreiung muss ja immer auch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Ohne die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Ortschaft zu kennen, wird man das hier aber nicht beurteilen können.

Deswegen: (Fach-)Anwalt für Verwaltungs- und Planungsrecht suchen oder die bittere Pille schlucken.

: Hallo,
: ich habe eine Lagerhalle mit PV-Anlage. Mein Nachbar baut jetzt und hat sich eine Befreiung vom Bebauungsplan geben lassen. Er darf jetzt 11 Meter hoch bauen plus zusätzlicher Solaranlage (aufgeständert, also nocheinmal 1,5 m dazu). Der Bebauungsplan sagt: max: 6,20 m Höhe. Ich gehe davon aus, dass er mit seinem Gebäude meine PV-Anlage verschattet. Abstandsflächen hält er ein: (0,25 x H). Hätte ich so hoch bauen dürfen wie er, wäre das kein Problem, wäre ihm die Befreiung nicht erteilt worden, auch nicht. Weiß jemand Rat?





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