Nutzungsänderungsgenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Utila am 27 September, 2017 um 20:45:29:

Im Jahre 2004 haben meine Eltern mir ihr Grundstück überschrieben, nachdem mein Vater das ehemalige Stallgebäude( 1968 errichtet und ca. 50 m²)zu Wohnraum ausgebaut hat.
Heute bekam ich Post vom Landkreis, ich möge doch bitte die Baugenehmigung und Nutzungsänderungsgenehmigung vorlegen. Beides habe ich nicht. Mein Vater hat 2004 einen Innenausbau vorgenommen und wohnt in diesem Gebäude.
Wie soll ich reagieren und was könnte auf mich zukommen? Das Gebäude steht nicht im Grenzbereich zum Nachbargrundstück.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]