Re: Einfamilienhaus an WG vermieten erlaubt?


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Gesendet von Lola am 17 September, 2017 um 11:10:04:

Antwort an: Re: Einfamilienhaus an WG vermieten erlaubt? posted by Dirk Baumeister am 08 Mai, 2015 um 07:19:15:

: Einfamilienhäuser an WGs zu vermieten ist per se erstmal keine Nutzungsänderung.
: Die Frage ist hier dennoch nicht zu beantworten, da die Art und Weise der Nutzung bei 5 Bädern und 4 Küchen sich durchaus von der eines Einfamilienhauses unterscheiden kann. Das wäre dann eine Nutzungsänderung. OB das der Fall ist oder woran die Behörde festmacht, dass es eine Nutzungsänderung ist, müsste sich eigentlich aus den Schreiben (Begründungen der Ordnungsverfügungen oder der Anhörung) des Bauaufsichtsamtes ergeben und kann nur vor Ort überprüft werden.


:
: : Gehen wir von einem alten Einfamilienhaus mit sage und schreibe 400qm Wohnfläche aus. Eine Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus ist nicht möglich, da nur 2 Parkplätze vorhanden sind und auch aufgrund eines minimalen Strassenzugangs auch keine gebaut werden können.

: : Da man 400qm mit 5 Bädern und 4 Küchen unmöglich an nur eine Familie vermieten kann, hat man nun an WG Gemeinschaft vermietet.

: : Im Haus wurden keine Bauarbeiten vorgenommen, keine neuen Leitungen, Küchen, Zähler, nicht mal Wohnungstüren installiert. Die Wohnbereiche der WG sind getrennt, allerdings nur durch Zimmertüren getrennt, alle rechnen gemeinsam die Nebenkosten ab, benutzen einen Briefkasten etc.

: :
: : Das Bauamt behauptet nun, dies sei eine illegale Umnutzung und fordert den Auszug der Mieter (die bereits mit Gestapo Methoden eingeschüchtert werden) und droht mit Gefängnisstrafe. Alle 4 Wochen sendet das Amt nun jemanden zur Ortsbegehung oder Grundstücksvermessung vorbei und die Kosten (zwischen 100 und 700 Euro) werden dem Hausbesitzer aufgebürdet.

: : Kennt jemand die Rechtslage mit einer WG? Ist das Verhalten des Bauamts Amtsmisbrauch oder dürfen die das?





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