Wohnnutzung Gewerbegebiet


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Gesendet von Esther Yvonne am 05 August, 2017 um 23:30:55:

Guten Tag,

ich besitze eine Immobilie in einem Gewerbegebiet.
Vertraglich darf eine (1!) Betriebsleiterwohnung, welche 156 qm nicht überschreitet eingebaut sein. Gewerbe muss überwiegen.

Nun ist es seit Jahren so, dass viele Nachbarn eine weitere Wohneinheit eingebaut haben (zB für die eigenen Kinder) und die gewerblichen Flächen NICHT überwiegen. Es ist auch eine Strafe in Höhe von 5.000 DM (2.500 €) pro Quadratmeter angedroht im Falle der Zuwiderhandlung.

Vermutlich weiß die Gemeinde davon, weil Gemeinderäte und Bürgermeister persönliche Bekannte in unserer Nachbarschaft haben. Wie ist diese Situation zu bewerten?

Wir, die wir uns immer alles genehmigen lassen, möchten nun das gleiche Recht. Sprich: eine zweite Wohneinheit, und das Gwerbe kann damit nicht mehr überwiegen.
Heißt das, dass evtl das Gewerbegebiet gekippt werden muss?

Herzlichen Dank und Grüße
Esther D.



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