Nicht genehmigte Gartenhütten im Aussenbereich


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Gesendet von Tobias Steinstrassen am 06 Juli, 2017 um 11:55:28:

Hallo,

ich habe hinter meinem Wohnhaus (Kürten, NRW) zwei nicht genehmigte Gartenhütten stehen. Diese wurden 1982 gebaut, eine davon nah an der Grundstücksgrenze zu einem Waldstück, daß ebenfalls mir gehört. Die 30m³- Grenze ist bei beiden überschritten.
Auf dem Flurstück, auf dem die eine steht, war durch den Vorbesitzer vor zwei Jahren ein Verfahren beim Bauamt anhängig, indem es um ein anderes nicht genehmigtes Vorhaben ging. Dieses Vorhaben wurde nachträglich beantragt, geprüft und genehmigt. Soviel zu den Fakten.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Im Zuge der nachträglichen Genehmigung des anderen Vorhabens wurde doch das betreffende Flurstück geprüft. Wieso fiel dabei die nicht genehmigte Gartenhütte auf, die auf dem Katasterauszug eingetragen ist und wurde damals entsprechend angezeigt?
Kann mir dieser Umstand jetzt helfen, die Gartenhütte noch irgendwie genehmigt/geduldet zu bekommen?
2. Gab es damals (1982) noch eine andere Baurechtsprechung, die mir helfen könnte? Waren solche Hütten auch damals schon genehmigungspflichtig oder nur anzeigepflichtig?
3. Könnte unser Waldbesitz bzw. die Haltung von Hühnern / Schafen hier helfen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Tobias



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