Abgeschickt von claudia am 31 Mai, 2005 um 21:53:20
Antwort auf: Re: Verdeckte Mängel nach Hauskauf !? von Stefan am 31 Mai, 2005 um 08:17:00:
: : Wir haben uns ein gebrauchtes Haus gekauft, bei der Besichtigung wurde uns gesagt bei der Dusche im OG war die Silikonfuge undicht. Deshalb sei im EG ein kleiner Fleck an der Decke zu sehen, der aber schon abgetrocknet war, da das Haus längere Zeit leer stand.
: : Bei den normalen Renovierungsarbeiten bauten wir auch die Dusche im OG aus um eine Neue einzubauen. Da sahen wir die Bescherung, 3 Balken sind total verfault und können in Einzelteilen aus der Wand bzw. Boden genommen werden. Das allein kann nicht nur von einer undichten Silikonfuge kommen. Als wir dann im darunterliegenden Raum, die Decke etwas öffneten war auch zu sehen daß der senkrecht nach oben laufende Stützbalken total vermodert war, also noch ein Anzeichen auf WASSERSCHADEN. So etwas muß man doch bemerkt haben. Könnte man da nicht von Arglist sprechen. Wer kann mir da einen Rat geben.
: Hallo Claudia!
: Das Problem hatte ich auch. Nachdem im Untergeschoß ein Wasserfleck an der Decke war, habe ich die Silikonfugen der Dusche neu ausgefugt. Nach mehreren Monaten habe ich dann im Rahmen eines Austauschs der nebenstehenden Wanne die Bescherung gesehen: Überall war der Boden noch durchfeuchtet. Logisch, wie sollte das Wasser auch verdunsten ? Ich habe auch nicht daran gedacht, daß es mit der Erneuerung der Silikonfugen allein nicht getan ist. Insofern muß hier nicht unbedingt Arglist vorliegen.
Heute habe ich ein Schriftstück bekommen indem steht daß die Verkäuferin beim Nachlassgericht angegeben hat Objekt stark renovierungsbedürftig.
Davon stand in dem Objektangebot das wir bekommen hatten nichts drin.Also war der Mangel doch bekannt und hat dann villeicht doch was mit Vorsatz oder Arglist zu tun. Oder was meint Ihr?