Re: Baurecht - Mindestabstand neues Einfamilienhaus


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 07 Juni, 2017 um 14:10:38:

Antwort an: Baurecht - Mindestabstand neues Einfamilienhaus posted by Marie2003 am 07 Juni, 2017 um 12:52:02:

Guten Tag!

Die Abstandflächen errechnen sich nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften Ihres jeweiligen Bundeslandes.
In NRW ist dieses beispielweise in § 6 BauO NRW geregelt.
Der Bebauungsplan kann ebenfalls Festsetzungen enthalten aus denen sich abweichende Abstände, Lagen oder Bauweisen ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmsckenreuther

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: Baurecht Mindestabstand neues Einfamilienhaus

: MoinMoin, wir haben zur Südseite unserer Terrasse einen Bungalow als Nachbarhaus, der jetzt verkauft ist. Der Bungalow ist an ein anderes 2 stöckiges Haus angebaut, dass sich auch an unserer Nachbarseite befindet. Zu diesem Haus gehört ein Stück von ca. 1,50 Meter des angebauten Bungalows. Wenn jetzt der neue Nachbar seinen Teil des Bungalows abreißt und laut Bplan 2,5 Vollgeschosse hochbaut, wie muss dann der Abstand zum Einfamilienhaus sein? 3 Meter insgesamt, 4,5 Meter (3 Meter plus 1,5 Meter) oder 6 Meter. Für uns ziemlich wichtig, weil sich sonst die Terrasse sehr verschattet.




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