Re: Dachschraegen aus bauplan nicht ersichtlich, bzw. gar nicht angegeben


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Gesendet von Dirk Baumeister am 30 Mai, 2017 um 15:08:13:

Antwort an: Dachschraegen aus bauplan nicht ersichtlich, bzw. gar nicht angegeben posted by Danielle am 29 Mai, 2017 um 19:08:30:

Zunächst würde ich mal prüfen, ob aus den Plänen, die zum Vertrag gehören, nicht doch auch Schrägen hervorgehen ... manchmal liegt es nicht am Plan sondern an der Kenntnis des Lesens und man hat was gekauft, was einem so gar nicht klar war.

Ein Fehler der Wohnflächenberechnung läge auch nur dann vor, wenn die Schrägen nur anteilig auf die Wohnfläche anzurechnen waren. Das ist z. B. bei einer Flächenermittlung nach DIN 277 nicht der Fall. Die DIN kennt gar keine Wohnfläche.

Ob konkret ein "Schaden" besteht, liesse sich ohnehin nur an den konkreten Vertragsunterlagen prüfen.


: Guten Tag,

: Was kann man machen wenn sich beim Kauf einer Penthousewohnung ploetzlich Dachschraegen erweisen, welche in den vorliegenden Plaenen nicht ersichtlich waren, die Wohnung ist im Bau. Im Kaufvertrag sind volle Quadratmeter angegeben und verrechnet. Nebst Wohnflaechenneuberechnung auch Schadensersatz? Auch wenn der Bauherr das anscheinend nicht wusste?
: Vielen Dank fuer Eure Meinungen!




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