Gesendet von Andreas am 12 Mai, 2017 um 16:02:04:
Hallo Zusammen.
Ich bin Fieberhaft auf der Suche nach einer Lösung.
Es geht um die Kaltwasser Abrechnung ohne Zähler.
Hier gibt es 2 Varianten, Pro Kopf oder qm² .
Hier wird aber ebenfalls auf die Landesbauordnung verwiesen, weilche dies sogar vorschreibt oder Vorschreiben kann.
Folgender Text ist überall zu finden:
Im Gegensatz zur bundesweit einheitlich geltenden Heizkostenverordnung beim Warmwasserverbrauch unterliegen die Vorschriften zur Abrechnungspflicht des Kaltwasserverbrauchs den einzelnen Bundesländern. Details sind in den Landesbauordnungen geregelt.
Nur wo in der Bayerischen Bauordnung soll dies stehen ? Ich finde nichts.