Re: Nachtragsgenehmigung - neue Baugenehmigung (korrekter email Kontakt)


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Gesendet von Dirk Baumeister am 01 Mai, 2017 um 09:04:04:

Antwort an: Nachtragsgenehmigung - neue Baugenehmigung (korrekter email Kontakt) posted by Bernd Wagner am 29 April, 2017 um 16:57:27:

Was ist denn die Frage? Und warum berät Sie der erforderliche und sicherlich beauftragte Architekt nicht dazu?

: Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Fall, bei einem bereits genehmigtem kleinem MFH soll vor Baubeginn eine Gaube entfallen, dafür aber die Dachneigung erhöht werden (ca 5°).Die Veränderungen sind absolut im Einklang mit dem B-Plan.
: Es wird angestrebt das als Änderung zur Baugenehmigung (Tektur) einzureichen, eine neue Baugenehmigung ist unbedingt zu vermeiden da erhebliche Konsequenzen durch Änderung des Genehmigungsjahres erfolgen würden.
: Ich bedanke mich im Voraus für alle Einschätzungen/Erfahrungen/Vorgehensweisen zu diesem Anliegen.
: MfG Bernd Wagner (bitte beachten Sie das das Anliegen um 16:52 von mir leider mit falsch kopierter email Adresse schon einmal eingestellt wurde)





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