Gesendet von Bernd Wagner am 29 April, 2017 um 16:52:16:
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Fall, bei einem bereits genehmigtem kleinem MFH soll vor Baubeginn eine Gaube entfallen, dafür aber die Dachneigung erhöht werden (ca 5°).Die Veränderungen sind absolut im Einklang mit dem B-Plan.
Es wird angestrebt das als Änderung zur Baugenehmigung (Tektur) einzureichen, eine neue Baugenehmigung ist unbedingt zu vermeiden da erhebliche Konsequenzen durch Änderung des Genehmigungsjahres erfolgen würden.
Ich bedanke mich im Voraus für alle Einschätzungen/Erfahrungen/Vorgehensweisen zu diesem Anliegen.
MfG Bernd Wagner