Re: einmal Bauernhof immer Bauernhof?


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Gesendet von Bauassessor am 14 April, 2017 um 20:27:13:

Antwort an: einmal Bauernhof immer Bauernhof? posted by Maria am 07 April, 2017 um 19:25:39:

Hallo,

jeder aktive "Profi-"Bauer ist bei der Landwirtschaftskammer gemeldet. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich, um eine Baugenehmigung im Außenbereich zu erhalten. Wenn der ursprüngliche Bauer vor Jahrzehnten verstorben ist und seitdem eine nicht-professionelle Nutzzung fortgesetzt wurde, so entspricht das nicht dem geltenden Baurecht. Entweder wurde das von den Behörden geduldet - oder es war schlichtweg illegal.

Wenn nun die Nutzung geändert werden soll (von Landwirtschaft in Pferdehof), so muss bei einem entsprechenden Antrag auch geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Privilegierung nach § 35 BauGB erfüllt sind - für einen Pferdehof sind sie das in der Regel nicht!

Das heißt: Sie sollten in jedem Fall mit dem Bauordnungsamt sprechen - wenn es gut läuft, duldet man die Nutzung weiter, wenn es schlecht läuft kriegen sie keine Genehmigung und wenn es bürokratisch läuft, dann muss von der Gemeinde erstmal ein Bebauungsplan für den alten Hof aufgestellt werden, der die Nutzung als Pferdehof ermöglicht. Das dauert dann in der Regel 1 bis 2 Jahre.

: Ein Bauernhof der 70er Jahre soll nun als Pferdehof dienen. Zwischendurch wurde hier nicht aktiv als Bauer gearbeitet, weil der alte Bauer Jahrzehnte schon tot war. Jetzt möchte die Enkelin ihrer Leidenschaft für Pferde nachgehen. Bleibt das Nutzungsrecht Tierhaltung auch bei Hobby weiterhin bestehen. Müssen sich die neuen Besitzer an keinerlei Regeln halten? Krach machen wie wenn sie Großbauern wären? Bitte nicht falsch verstehen, ich habe Achtung vor jedem echten Landwirt. Muss ein aktiver Bauernhof irgendwo angemeldet sein und wie bringt man das in Erfahrung?





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