Gesendet von Tanja am 25 März, 2017 um 19:31:04:
Hallo Zusammen, folgender Fall:
Laut Plan ist ein Einfamilienhaus mit Satteldach und Carport an der Grundstücksgrenze eingereicht und genehmigt. Nach dem Bebauungsplan sind keine Flachdächer in diesem Gebiet zugelassen.
Gebaut wurde ein Einfamilienhaus ohne Satteldach mit Flachdach (Dachgeschoss wurde einfach weggelassen), kein Carport aber dafür das Haus an die Garage des Nachbarn gebaut. Auf Anfrage beim Bauherrn, Begründung Satteldach kann er noch in 10 oder 20 Jahren draufmachen und das "Carportzimmer" dient nur als Abstellkammer und nicht als Wohnraum das sei erlaubt, muss nur noch nachgereicht werden. Was meinen die Experten dazu??