Abgeschickt von Frank am 30 Mai, 2005 um 18:11:40:
Antwort auf: Grenzbepflanzung von Joachim H. am 27 Mai, 2005 um 09:14:32:
Lassen Sie sich bei all diesen Problemen mal einen Kommentar zum Nachbarrechtsgesetz NRW zum Geburtstag schenken. Abwehrrechte können sich allgemein auch aus § 1004 BGB ergeben.
Gute Seite für sowas: http://www.nachbarschaftsstreit.de
bzw. genauer dort das Thema Grenzbepflanzung:
http://www.nachbarschaftsstreit.de/nachbar01/community/forum/grenz-streit/forum.php?page=157
: Hallo,
: ist es nach dem Nachbarschaftsrecht in NRW erlaubt, an einem entlang der Grundstücksgrenze gesetzten Lamellenzaun Rankengewächse ( z.B. Efeu ) zu pflanzen,sodaß der andere Nachbar 1-2 mal im Jahr die in sein Grundstück hineinwachsenden Triebe beseitigen muß?
: Wenn Nein, woraus läßt sich das ableiten?
: Gruß Joachim