Fehelnde Brandwände zwischen mehreren Häusern


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Gesendet von Michael Brand am 22 Februar, 2017 um 17:21:59:

Hallo,
wir verwalten eine Eigentümergemeinschaft bestehend aus 3 Wohnungen übereinander. An unser Haus grenzt rechts ein weiteres Haus und dann noch ein drittes Haus. Es handelt sich um ein sehr altes Fachwerkhaus. Die 3 Häuser gehören unterschiedlichen Eigentümern. Sie stehen auf unterschiedlichen Flurstücken. Wir verwalten nur Haus 1.
Bei einer Begehung haben wir festgestellt, dass man vom Dachboden aus komplett zu den Häusern 2 und 3 gebückt gehen kann. Zwischen den Häusern gibt es im Dachbodenbereich keine Brandwände. Es gibt nichts. Unsere Anfrage bei der zuständigen Baubehörde hat einen Ablehnungsbescheid über ca. Euro 350,00 zur Folge gehabt. Man teilte uns mit, das dieses Brandwände nicht nötig seien. Bestandsschutz.
Wir können uns das überhaupt nicht vorstellen. Aus vielerlei Gründen. Nicht nur Feuer, sondern u.a. auch die erhöhte Einbruchsgefahr über die Dachböden ist gegeben.




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