Regal mit 7,5m Höhe auf Grundstücksgrenze


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Gesendet von Mark am 22 Februar, 2017 um 14:26:36:

Hallo,

ist es in Bayern wirklich rechtlich zulässig ein Regal mit 7,5m Höhe verfahrensfrei auf die Grundstücksgrenze im Allgemeinen Wohngebiet zu setzen? In der Bayrischen Bauordnung steht unter Art. 63 "Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung: 14. folgender sonstiger baulicher Anlagen:
a.) Regale mit einer Lagerhöhe (Oberkante Lagergut) bis zu 7,50 m"

Unter "Art. 6 Abstandsflächen" und "Art. 7 Abweichungen von den Abstandsflächen" ist immer nur von Gebäuden die Rede. Regale sind ja kein Gebäude und werden unter Grenzabstand nicht aufgeführt. Oder muss man hierfür doch einen Grenzabstand einhalten?

Gruß
Mark



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