Re: Architektenbüro existiert nicht mehr


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Gesendet von Dirk Baumeister am 21 Februar, 2017 um 14:16:07:

Antwort an: Re: Architektenbüro existiert nicht mehr posted by Bauassessor am 21 Februar, 2017 um 13:52:09:

... hier dürfte nicht der (städtische) Bebauungsplan gemeint gewesen sein sondern die Bauzeichnungen eines Gebäudes.

Das Urheberrecht ist beschränkt auf tatsächliche künstlerische Leistungen. Handelt es sich um ein "Standard-Ein-/Mehrfamilienhaus", dass keine eigenständige künstlerische Leistung zum Inhalt hat, dann ist das Urheberrecht extrem eingeschränkt. Veränderungen, die die fortgesetzte Nutzung durch den Eigentümer erst möglich machen, muss durch den Urheber geduldet werden.

Ist eine künstlerische Leistung vorhanden, wäre die Zustimmung des Urhebers bzw. dessen Erben einzuholen. Käme z. B. bei Museen, Theatern, Elbphilharmonie oder ähnlichem in Betracht.

: Hallo,

: kenne mich mit dem Urheberrecht in dem konkreten Fall nicht aus, aber jede Kommune MUSS einen Bebauungsplan ändern können, nachdem sie den entsprechenden Änderungsbeschluss durch die Politik treffen lässt. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass ein privates Büro nach Inkrafttreten des Büros dauerhaft die alleinigen Rechte an dem Plan behält. Eigentlich muss in dem Vertrag mit der Kommune vereinbart sein, dass diese den Plan verändern und - für diese Zwecke - auch weitergeben darf. Alles andere ergibt einfach keinen Sinn...


: : Mich würde interessieren, wie der Ablauf ist, wenn ein Bebauungsplan geändert werden soll, und das Planungsbüro, das diesen gemacht hat, nicht mehr existiert. Das Planungsbüro hat doch alle Rechte an seinem Werk. Fällt dieses Recht dann weg, übernimmt ein anderes Büro? Oder kann dann jeder drin rumpfuschen?




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