Gesendet von Dirk Baumeister am 13 Februar, 2017 um 21:22:12:
Antwort an: Straßensanierung nach 3 Jahren Wohnzeit? posted by Sarah am 13 Februar, 2017 um 15:56:54:
Die Umlage der Kosten für Straßenausbau und -erneuerungen richtet sich nach der kommunalen Straßenbeitragssatzung und dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Zahlungspflichtig ist hier regelmäßig der aktuelle Besitzer. Ein Abrechnung nach Nutzungzeit ist nicht vorgesehen und wäre auch nicht praktikabel.
: Hallo,
: wir haben vor ca. 3 Jahren ein Haus in eine bestehende Siedlung gebaut, in der die Anliegerstraße bereits sehr Reparaturbedürftig gewesen ist. Jetzt soll die Straße erneuert werden und ein Großteil soll von uns bezahlt werden und das, obwohl wir von allen Anliegern wohl das wenigste bisher mit der Straße zu tun hatten. Müssen wir trotzdem voll bezahlen oder gibt es da rechtliche Möglichkeiten, da wir ja erst viel später als alle anderen mit hinzugekommen sind? Hat jemand eine Idee? Vielen Dank im Voraus!!