Gesendet von Zaunkönig am 10 Februar, 2017 um 21:17:57:
Hallo zusammen,
wenn ein Bauantrag fristgerecht begonnen wurde, dann aber laenger als ein Jahr unterbrochen und damit erloschen ist, was ist denn mit bereits erledigter Bebauung?
Anhand eines fiktiven Beispiels: Der Bauantrag fuer einen 1,80m hohen Zaun wurde mit Bau eines Teiles des Zauns begonnen, erlischte aber, weil die Arbeiten laenger als ein Jahr geruht haben.
Es muss also ein neuer Bauantrag gestellt werden, aber
- muss dieser fuer die komplette Zaunanlage gestellt werden oder nur fuer das noch zu erstellende Zaunstueck?
- ist der bereits fertiggestellte Zaunbereich genehmigt, oder muss dieser aufgrund des erloschenen Bauantrags wieder rueckgebaut werden?
Schon mal vielen Dank und
viele Gruesse