Ausbau Dachboden zur Wohnung - Nutzungsänderung


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Gesendet von katze am 31 Januar, 2017 um 14:04:00:

Hallo,
wohne in einem ca. 1900 errichtetem MFH. 1994 wurde der über unserer Wohnung liegende Dachboden ausgebaut zu einer Wohnung. Diese Nutzungsänderung war genehmigungspflichtig, die Baugenehmigung wurde ordnungsgemäß erteilt. Nun gibt es zwischen uns und dem Vermieter heiße Diskussionen zum Thema "unzureichender Trittschallschutz". Wir wohnen seit 2002 in der Wohnung und bemängeln von Anfang an diesen Zustand. Er ist der Meinung, da das Haus ca. 1900 errichtet wurde, können wir nur den Schallschutz zum Zeitpunkt der Errichtung erwarten und die damaligen Ausbauarbeiten zur Schaffung neuen Wohnraums sind nicht vergleichbar mit einem Neubau oder einer Veränderung des Gebäudes. Hat er damit Recht? Wir sind nämlich der Meinung, dass die genehmigungspflichtige Nutzungsänderung sehrwohl mit einem Neubau oder einer Veränderung des Gebäudes vergleichbar ist und wir deshalb Anspruch auf den Trittschallschutz zum Zeitpunkt der Ausbauarbeiten (1994) haben. Was ist nun richtig?? LG Katze



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