Gesendet von Sybille Ebert am 18 Januar, 2017 um 13:40:31:
Eine Fertiggarage Aufstellungsdatum 6/2010 ist ständig mit Produktionsfehlern behaftet. Austretende Flüssigkeiten aus dem Beton, Wassereindringen durch Undichtigkeit, Blasenbildung an der Beschichtung der Seitenwände, zuletzt 6/2016 Schimmelbildung an Decke (Produktionsfehler). Alle Fehler wurden behandelt. Jetzt weitere Schimmelbildung an den Seitenwänden. Haftung/Beseitigung wird nun abgelehnt. Keine Gewährleistung mehr.... Verlängert sich durch vorhandene Produktionsfehler die Gewährleistungszeit?