Gesendet von Bolanger am 31 Dezember, 2016 um 15:03:11:
Antwort an: Nachbarn posted by Fam. X am 30 Dezember, 2016 um 15:23:51:
Hallo,
das ist wohl eine Frage des Mietrechts und weniger des Baurechts.
Ihnen scheint es primär um die Nutzung des Stellplatzes zu gehen. Was ist denn dazu mietvertraglich vereinbart? Ggf. ihren Vermieter auffordern dafür zu sorgen, dass Sie den Stellplatz wieder benutzen dürfen.
Anonsten bliebe noch eine offizielle Anzeige der Wohnnutzung bei der Stadt, denn erst dann wird die Stadt aktiv. Ein netter Anruf nutzt da nichts.
Gruß,
Bolanger
: Hallo zusammen,
: Wir wohnen in einer Mietimmobilie. Ein Nebengebäude das ca. 1m von unserem Wohnhaus weg ist würde vor ca. 60Jahren als Räucherei genutzt und ist somit als gewerbliche Immobilie bei der Kommune hinterlegt.
: Vor ca 6 Monaten wurde das Gebäude von einem Herren gemietet welcher eine kfz Reinigung betreiben wollte. Kurze Zeit später wurde aus der Reinigung eine reifenwerkstatt, jetzt wird es als vollständige Kfz Werkstatt genutzt. Im hinteren Teil des Gebäudes wurden Wände entfernt und in Eigenregie saniert. Nun wohnt der Herr mit Frau und 3 Kindern darin.
: Nach Anfrage bei der Kommune wurde mitgeteilt das ein wohnen dort nicht rechtes ist. Alleine schon aus Brandschutzgründen. Auch aus dem Grund da es eine gewerbliche Immobilie sei und kein Wohnraum. Nun passiert nichts mehr. Das Werkstatttor dass direkt auf den Hof hinaus geht(auf dem 3 Autos) bequem Platz haben, ist ständig mit fremden Autos zugestellt,obwohl zwei der drei Parkplätze den Vermietern des Wohnhauses gehören.Wir als Familie können oftmals nicht auf unseren Parkplatz fahren...dann werden wir auch noch zugeparkt...es ist wirklich sehr unschön!!!
: Auf die Frage beim Vermieter wurde nur mitgeteilt das er weiss ,das viele Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.
: Was kann ich denn jetzt tun?
: In der Zwischenzeit wird sogar unser Mülleimer gelegentlich mitverhandelt. Der Inhalt der gelben Säcke zeugt von "wohnen"...
: Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.
: Fam. X