Gesendet von Fraenky am 21 November, 2016 um 18:15:52:
Mal angenommen Eigentümer A bewohnt ein 150 Jahre altes Haus in NRW, und es gibt leider keine Genehmigungen und Dokumente mehr, auch beim Bauamt nicht. Das kleine Haus ist 5 x 9 Meter groß, das Grundtsück 5 x 10, also am Ende des Hauses ist ein Fenster, und somit noch 1 Meter Platz zur Nachbargrenze. Genau an dieser Grenze möchte Nachbar B nun in 2016 bauen und verlangt die Beseitigung des Fensters wegen Brandschutz. Kann Eigentümer A sich auf Bestandsschutz berufen? Welche Möglichkeiten hat Eigentümer A?
LG
Fraenky