Gesendet von P. Lahm ;-) am 18 November, 2016 um 09:32:13:
Antwort an: Verstoß gegen B-Plan posted by Besorgter Bürger am 17 November, 2016 um 19:44:25:
Abwarten!
M.E. gibt es jetzt nichts mehr, mit dem Sie die Situation gegenüber früher verbessern können, aber kleine Risiken, dass Sie schlafende Hunde wecken werden...
: Hallo,
: folgender Fall wäre für mich interessant.
: A hat ein Grundstück von den Großeltern gekauft.
: A erhielt bei Kauf keine Dokumente über den Bau.
: A errichtete ein Jahr nach Kauf eine Garage und zwar genehmigungsfrei. A beachtete alle Bauvorschriften und Verordnungen. Das Grundstück liegt in einem B-Plan-Bereich.
: Es gibt ein Baufeld, das A in der Häuserflucht verortet hat. Dies war ein Fehler. Die Großeltern reichten nämlich die Bauunterlagen nach und dort war eine Befreiung vom Baufeldzwang erteilt worden.
: Die Garage steht nun zwischen 2 Einfamilienhäusern auf der Grenze und genau in der Flucht der beiden Häuser.
: Allerdings hat A sich nicht an das Baufeld gehalten.
: Dieser Umstand ist bisher über 3 Jahre nicht aufgefallen.
: Ist der Fehler heilbar über eine nachträgliche Befreiung? Müsste eine Befreiung erteilt werden, weil dies für das Haus ebenfalls gemacht wurde?
: Wie sollte sich A gegenüber dem Bauamt verhalten? Den Fehler melden? Abwarten und wenn es auffällt überrascht tun bzw. auf eine Aufhebung des Bauplans hoffen? Muss mit einer Aufforderung zum Abriss gerechnet werden?
: Vielen Dank
: ein besorgter Bürger