Maschendrahtzaun auf ca. 4 m hoen Garagendach


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Gesendet von Peter Fritzsche am 15 Oktober, 2016 um 11:13:33:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem Nachbarn wurde auf einer ca. 4m hohen Garagenwand (Grenzbebauung) ein ca. 1,5m hoher Maschendrahtzaun mit Plane angebracht. Die zulässige Firsthöhe wird damit erheblich überschritten und die Lage in erheblicher Weise verunstaltet. Alle Bürger schütteln darüber den Kopf. Seitens des Landratsamtes wurde das genehmigt mit der Begründung, dass es sich um eine Ermessungsentscheidung handelt. Ist diese Firsterhöhung rechtens?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fritzsche



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