Abgeschickt von A.H. am 17 Februar, 2005 um 12:36:09:
Hallo Forum,
ich habe nur eine kurze Frage:
stimmt es, dass in Baden-Württemberg ein Grenzabstand vom 5 Metern zu öffentlichen Flächen einzuhalten ist?
Wenn ja, wo finde ich die entsprechende gesetzl. Forderung?
Danke fürs Antworten
Gruß A.H.