Gemeinde verweigert Einvernehmen trotz befolgen aller Auflagen


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Gesendet von Wissbegieriger am 23 September, 2016 um 10:28:32:

Hallo zusammen,
Nehmen ihr mal an, ein Bauherr in Ba-Wü folgt folgendem Vorgehen:
1. Anfrage bei der Gemeinde nach Bauvorgaben. Ergebnis: es gibt keinen Bebauungsplan aber es gibt Vorgaben wie max. Traufhöhe, GRZ ...
2. Vorsprechen beim Bauamt mit erster Planung. Ergebnist: Vorhaben entspricht allen Vorgaben und würde vom Bauuamt so bewilligt.
3. Pläne erstellen lassen, Bauträger suchen, Finanzierung abschließen
4. Baugesuch einreichen
5. Gemeinde verweigert Einvernehmen, weil sie den Bauantrag zum Anlass nimmt zu beschließen, die innerörtliche Bebauung zukünftig nach einem Bebauungsplan zu regeln. Gemeinde verfügt eine Änderungssperre.

Nun meine Fragen:
1. Der eingereichte Bauantrag erfüllt alle derzeit geltenden Vorgaben und geltendem Recht. Darf die Gemeinde das Einvernehmen trotzdem verweigern, um zuerst einen Bebauungsplan erstellen zu lassen?
2. Das Bauvorhaben ist laut Gemeinde nun bis auf weiteres nicht durchführbar. Kann für die bereits angefallenen Kosten Schadensersatz eingefordert werden?
Viele Grüße




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