Re: Baugenehmigung nach dem letzten bebauten Grundstück


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von SB am 12 August, 2016 um 11:03:46:

Antwort an: Baugenehmigung nach dem letzten bebauten Grundstück posted by Nils am 11 August, 2016 um 11:19:00:

Guten Tag,

bei der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich (§ 34/ § 35 BauGB; sofern für das Grundstück kein Bebauungsplan vorliegt) kommt es stets auf den Einzelfall an. Was Innen- und was Außenbereich ist, lässt sich nicht unter Anwendung fester Maßstäbe oder quantitativer Methoden bestimmen. Es bedarf einer vollständigen Bewertung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung.

Zu der Fragestellung wie der Innen- vom Außenbereich abzugrenzen ist, gibt es eine Menge Fachliteratur. Teilweise lassen sich auch Publikationen frei zugänglich im Internet finden.
Da es aber stets auf den Einzelfall ankommt, werden Sie aber wohl eher nicht die erhofften Hinweise finden. Es kommt ja gerade auf den Einzelfall an und die Bewertung wird von dem zuständen Bau- oder Stadtplanungsamt vorgenommen.

Suchen Sie doch das Gespräch mit dem zuständigen Amt und lassen Sie sich dort kompetent beraten bzw. den Sachverhalt erläutern. Über diesen Weg wäre jede Aussage rein spekulativ. Ob eine Anhäufung von (Halb-)Wissen hilfreich für ein konstruktives Gespräch ist, sei dahingestellt...

Freundliche Grüße



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]