Gesendet von Jürgen am 05 August, 2016 um 20:01:29:
Hallo Zusammen,
angenommener Fall es gibt ein Bestandshaus welches nahe bzw. an der Grenze gebaut ist und in dem angrenzende Grundstück wird nun ebenfalls ein Haus gebaut, darf der neue Hausbauer nun direkt an die Grenze setzen und praktisch mehr oder weniger direkt vor den Fenstern des Bestandhauses
Neues Haus....!!!.Haus
!! Soll die Hecke sein ... ist Garten
Gruss
Jürgen