Re: Garage auf andere Grundstücksgrenze wechseln (Bayern)


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Gesendet von Bauassessor am 29 Juli, 2016 um 15:36:52:

Antwort an: Garage auf andere Grundstücksgrenze wechseln (Bayern) posted by Sven Heißmeir am 28 Juli, 2016 um 22:51:33:

Hallo,

da die Garage im Bebauungsplan eingezeichnet ist, ist eine Verlagerung der Garage erstmal nur möglich, wenn es entweder innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt, oder wenn eine Befreiung von der Festsetzung erfolgen kann. Die kann aber nur erfolgen, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und:
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

UND

wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Beim letzten Punkt hakt es jetzt offensichtlich, da Ihr Nachbar keine Unterschrift gibt.

Jetzt wäre es eigentlich Aufgabe der Verwaltung (und ggfs. des zuständigen Ausschusses in der Politik, sofern über Befreiungen bei Ihnen die Politik entscheidet), herauszufinden, ob die nachbarlichen Interessen im Hinblick auf die öffentlichen Belange auch gerechtfertig sind.

Sagt ihr Nachbar, dass er das nicht unterschreibt, weil er sie nicht mag, dann reicht das nicht aus. Unterschreibt er aber nicht, weil er dann z.B. ein Problem mit der Verschattung hat, dann ist das ein legitimes Argument - über das sich die Stadt aber immer noch hinwegsetzen könnte, wenn Ihr Anliegen aus städtebaulicher Sicht wichtiger einzustufen wäre als das ihres Nachbarns.

Was da im Einzelfall bei rauskommt, kann man Ihnen von hieraus nicht beantworten.

Andernfalls: So eine Befreiung kostet nicht allzu viel Geld - probieren Sie's aus!

: Guten Abend!

: folgende Ausgangssitutation:
: Bundesland: Bayern

: Bebauungsplan: Garage ist im Süden als Grenzgarage eingezeichnet mit dem Vermerk "Garage"

: Wir möchten die Garage aber auf die nördliche Grundstücksgrenze drehen.

: Der Nachbar vom Norden ist mit dem Wechsel nicht einverstanden (keine Unterschrift).

: Es würden sämtliche Anforderungen der Bayerischen Bauordnung eingehalten (Abstandsflächen, Grenzbebauung,...).

: Die Behörde stimmt dem Garagenwechsel nicht zu.
: Begründung: Die Garage gehört zum Thema Nachbarschutz und somit hätte der Nachbar die Möglichkeit eine Klage gegen das Bauvorhaben einzuleiten.

: Meine Fragen:
: 1. Zählt die Garage wirklich zum Nachbarschutz?
: 2. Kann man den Garagenwechsel vom Bauausschuß abstimmen lassen (Thema: "Änderung oder Befreiung/Abweichung des Bebauungsplan")?





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