Re: Grenzwand


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Gesendet von Bolanger am 27 Juli, 2016 um 09:53:20:

Antwort an: Grenzwand posted by Gerd Berger am 26 Juli, 2016 um 16:36:07:

Hallo,

zum Brandschutz: Im baurecht werden typischerweise 3 m Grenzabstand für bauwerke gefordert, um den Brandschutz zu sichern. Ärgern Sie sich nicht über Ihren nachbarn sondern fragen Sie sich, warum Ihr Haus den Grenzabstand von 3 m nicht einhält.... Der Nachbar darf da schon grillen...

Sehen Sie im Nachbarrecht Ihres Bundeslandes nach. Da steht etwas zur zulässigen Höhe eines Gartenzaunes etc. Ein Sichtschutz an/auf der Grenze wird als solcher behandelt.

Gruß,

Bolanger

: Reihenhäuser sind bauseits bereits mit einem ... Betonsichtschutz von einander getrennt.( wie üblich)

: Darf mein Nachbar an diesen Betonsichtschutz eine zusätzliche Holzwand als Sichtschutz anbringen, die höher als die Betonsichtschutzwand ist?? Dagegen hätten wir wahrscheinlich nichts, aber diese ragt über den Betonsichtschutz hinaus und vor allen Dingen grillt er direkt an diesem Sichtschutz.

: Unser Schlafzimmerfenster befindet sich 50 cm neben der Trennwand.

: Welche Brandschutzbestimmungen müssten beachtet werden?

: Feuergefahr durch Funkenflug etc.

: Danke für eine Hilfe

: Bundesland Rheinland Pfalz

: Gerd Berger




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