Sonderbauten


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Gesendet von Günter am 20 Juli, 2016 um 15:52:26:

Zu Sonderbauten gehören...
"...bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang mit
oder Lagerung von Stoffen mit Explosions oder erhöhter
Brandgefahr verbunden ist..."
Für die Planung einer kleineren Werkstatt müsste ich wissen, von welchen Lager-Mengen an - es geht überwiegend um Lacke - die Sonderbau-Vorschrift gilt und wo ich dazu genauere Auskunft erhalten kann.



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