Re: Verschwiegener Mangel. Liege ich denn soo falsch?


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 15 Juli, 2016 um 04:50:34:

Antwort an: Verschwiegener Mangel. Liege ich denn soo falsch? posted by rawa am 14 Juli, 2016 um 10:06:13:

Na, wenn Sie dass belegen/beweisen können, dann stehen Ihnen Tür und Tor offen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: Hallo zusammen.
: Kürzlich kaufte ich eine Immobilie, ein Einfamilienhaus.
: Im Vertrag wird zugesichert, dass das Haus keine bekannten Mängel hat. Bei einem letzten Besuch des Verkäufers, gepaart mit guten Wünschen für die Zukunft erwähnte der Herr, dass eine Außenwand feucht sei.
: Wohlgemerkt NACH Vertragsunterzeichnung!
: Aber das s ei nicht schlimm, es komme von seiner Hochdruckreinigertätigkeit an der Außenwand.
: Die Ursache ist aber eine gegossene Betonplatte, als Terasse, die in Eigenleistung gefertigt wurde. Sie hat wohl über Jahrzehnte Regenwasser eingesammelt und ans Mauerwerk geführt, auch noch oberhalb der horizontalen Sperrschicht.
: Ist der Verkäufer schadensersatzpflichtig? Schließlich hat er einen ihm bekannten Mangel nicht erwähnt, respektive zu spät erwähnt.
: Vielen Dank für Ihre Einschätzung.





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