Baubeginnsanzeige für Terassenüberdachung - Statikunterschrift?


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Gesendet von Michael R. am 11 Juli, 2016 um 19:18:45:

Hallo,

ich habe für eine Terassenüberdachung 6x3,5m einen Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde genehmigt mit dem Hinweis, dass ein Bauantrag weiterhin notwendig ist und das zur Baubeginnsanzeige der Entwurfsverfasser für Statik und Brandschutz unterschreiben muss.

Ich plane nun die Terassenüberdachung aus ALU mit Glasdach und einem Schiebeelement bei einer bekannten Firma zu bestellen. Sie bieten mir auch an den Bauantrag zu erstellen (für 600€). Auf die Nachfrage der Baubeginnsanzeige bzgl. Statik & Brandschutz kam großes Staunen zurück. Sie meinten, dass dies nicht normal ist und dass der Bauantrag bis jetzt immer ausgereicht hat für eine nachträgliche Genehmigung.

Ich stelle mir nun die Frage, hat der Vertrieb recht und stellt die Mitarbeiterin des Landratsamtes falsche Anforderung oder erzählt man mir nur die halbe Wahrheit.

Meine Frage:
Wie ist nun der korrekte Ablauf und wer kann die Baubeginnsanzeige inkl. Statik/Brandschutz (Alu und Brandschutz ist eigentlich schon ein Witz) erteilen.
Der Architekt, der den Bauantrag stellt darf dies angeblich nicht, obwohl er doch der Entwurfsverfasser ist.

Um fachkundige Hilfe wäre ich sehr dankbar. Das bauvorhaben ist übrigens in Oberbayern



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