Gemeinde verkauft öffentliches Gebäude - wer ist für die Nutzungsänderung verantwortlich


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Gesendet von Frank am 10 Juli, 2016 um 13:17:36:

Hallo Barecht-Forum,

wenn Gemeinden oder Städte öffentliche Gebäude verkaufen, wer ist dann für die Nutzungsänderung verantwortlich? Der Verkäufer? Dem die Nutzungsänderung bekannt sein muss, da ja unter diesen bekannten Voraussetzungen uU verkauft wird. Oder immer in jedem Fall der Käufer, wobei Nutzungsänderungen von ursprünglich öffentlichen Gebäuden nicht unproblematisch sein können?

Danke für die Meinungen.

Gruß, Frank



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