Prüfpflicht Vorgewerk bzw. muss Bauleiter prüfen


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Gesendet von Tossi am 13 Juni, 2016 um 14:49:43:

hallo, habe da mal eine Frage. Situation ist folgende:
Wir haben Wände gebaut und die Türausschnitte hergestellt. Danach wurden die Wände vom Maler mit Glasfaser tapeziert und anschließend wurden vom Türbauer die fertig lackierten Stahlzargen montiert. Nun stellte sich heraus, dass die Ausschnitte zu hoch sind. Der Türbauer hat Bedenken gemeldet jedoch waren zu diesem Zeitpunkt die Malerarbeiten bereits abgeschlossen. Inzwischen sind Zargen eingbaut und die Wände sollen nachgearbeitet werden. Wer hat Haftung bzw. hat die Bedenkenmeldung versäumt.



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