Re: Genehmigung für PKW-Stellplatz?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 07 Juni, 2016 um 08:19:28:

Antwort an: Genehmigung für PKW-Stellplatz? posted by Lars am 06 Juni, 2016 um 15:35:02:

Kommt drauf an ...

... in NRW ist die Herstellung von PKW-Stellplätzen bis 100 m² genehmigungsfrei (§ 65 Abs. 1 Nr. 24 BauO NRW)

... aber nur, wenn sich nicht im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes stehen oder als notwendiger Stellplatz bei der Genehmigung auch dort nachzuweisen sind. Dann gehört der Nachweis des Stellplatzes zum Inhalt der Baugenehmigung des Gebäudes, die durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. Gemeinden über 25.000 Einwohnern haben in der Regel eine eigene Bauaufsicht, bei kleinere Gemeinden übernimmt das normalerweise der Kreis.

: Ein Vermieter eines Mehrtfamilienhauses weist auf seinem Grundstück eine Fläche unter dem Balkon eines Mieters einen PKW-Stellplatz aus. Ist dieser Stellplatz genehmigungspflichtig? Wenn ja, welche Behörde müßte den Stellplatz genehmigen?

: MfG
: Lars





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]