Re: offene/geschlossene Bauweise


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Gesendet von Dirk Baumeister am 17 Mai, 2016 um 05:32:41:

Antwort an: Re: offene/geschlossene Bauweise posted by heiko am 16 Mai, 2016 um 18:49:10:

Grenze - Grenze dürfte sogar zwingend erforderlich sein, wenn an der Grenze bereits ein Gebäude steht. Aber ob es sich einfügt, hängt auch von der "wechselseitigen Verträglichkeit" ab, also ob ein ausreichendes Maß an Übereinstimmung und ganzheitlicher Wirkung erreicht wird.


: Ist ein unbeplantes gebiet.

: Gibt offene bebauung. Etliche stehen ohne grenzabstand. Und einige Doppelhäuser, also zwei Grundstücke und auf jedem steht eine dh-hälfte.

: Geht darum ob mein geplantes (grenzständiges) Gebäude mit aufenthaltsraum an das grenzständige wohnhauses meines nachbarn dem einfügungsgebot entspricht.

: Wenn ich das hier lese, müsste es zulässig sein
: http://www.brp.de/blog/abstandsflaechen-im-unbeplanten-innenbereich/





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