Gesendet von Biggi am 04 Mai, 2016 um 10:37:05:
Hallo,
meine Frage betrifft eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus 3 Parteien in einem 2,5 geschossigen Wohnhaus in Hessen. Das Haus verfügt über einen Anbau über zwei Vollgeschosse mit Flachdach. Der Eigentümer der Dachgeschosswohnung möchte eine Dachterrasse auf das Flachdach bauen lassen. Dem Bauvorhaben hat die WEG grundsätzlich zugestimmt, Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers.
- Welche Mitspracherechte hat die WEG bei der Art der Ausführung?
- Ist der Bau einer Dachterrasse in Hessen grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig?
Konkret: Wäre ein Bauantrag und damit ein Nachweis durch einen Statiker erforderlich, müsste ein Ringanker geplant werden, um die Unterschrift des Statikers für den Bauantrag zu bekommen.
- Ist der Bau durch einen Zimmermann ohne statischen Nachweis bzw. ohne Ringanker zulässig, da kein Bauantrag erforderlich ist? Entbindet die Tatsache, dass die Dachterasse nicht genehmigungspflichtig ist, also von der Ringankerpflicht?
- Kann ein Miteigentümer den statischen Nachweis/Ringanker einfordern?