Re: Naturschutz aufgehoben, Wohngebiet, Hanglage, Wertverlust


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Gesendet von Jagnow am 19 April, 2016 um 18:32:56:

Antwort an: Naturschutz aufgehoben, Wohngebiet, Hanglage, Wertverlust posted by dakoll am 15 April, 2016 um 10:46:08:

Hallo,

die Baugenehmigung, die Sie erhalten haben, bezieht sich nur auf die Nutzung Ihres jeweiligen Gebäudes. Natürlich erwirbt man in der Regel ein Objekt (bzw. baut eins), wegen verschiedener Aspekte im Umfeld, aber bei der planungsrechtlichen Wertermittlung spielen diese "weichen Faktoren" keine Rolle - Sie haben schlicht kein Anspruch darauf, dass sich Ihr Umfeld nicht verändert bzw. nur in Ihrem Sinne ändert.

Es gibt ja auch Leute, die finden es schön, wenn Sie plötzlich mehr Nachbar haben. Wer soll den qualitativen Wertverlust messen?


: Hallo allerseits,

: man hat ein Haus in schöner Lage, das letzte Haus in der Straße, vor dem Wald in Hanglage. Naturschutzgebiet zur einen Seite und Landschaftsschutzgebiet zur anderen Seite. Dahinter Wohngebiet. Das Landschaftsschutzgebiet wird aufgehoben und zum Wohngebiet erklärt. Es enstehen Baufenster/Bauplätze in Hanglage vor den bereits bestehenden Häusern.

: Die exponierte, besondere Lage ist dahin was auf dem Markt natürlich mit einem Wertverlust einhergeht.
: Qualitativ ist es aber auch ein Verlust an Lebensqualität wenn die Aussicht mit Häusern verbaut wird.

: Das mehr Wohngebiet geschaffen werden muss ist klar aber was ist mit dem gleichzeitig einhergehenden Verlust an Lebensqualität und Wiederverkaufswert bereits bestehender Häuser?

: Kann man Bauvorlagen fordern welche zumindest die Höhe der Häuser so weit nach unten bringen wie möglich, sodass der Verlust an Lebensqualität und der Wertverlust minimiert werden?

: Wie geht man am besten vor?

: Beste Grüße
: dakoll





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