Gesendet von Eule am 18 April, 2016 um 18:13:23:
Gilt ein Keller mit einer Höhe von Mehr als 3.00m, als Vollgeschoss wenn die Deckenoberkante im Mittel weniger als 1.40m unter der natürlichen Geländeoberkante liegt ? Im Bebaungsplan gibt es keine weitern Vorgaben.