Vollgeschoss Keller NRW


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Gesendet von Eule am 18 April, 2016 um 18:13:23:

Gilt ein Keller mit einer Höhe von Mehr als 3.00m, als Vollgeschoss wenn die Deckenoberkante im Mittel weniger als 1.40m unter der natürlichen Geländeoberkante liegt ? Im Bebaungsplan gibt es keine weitern Vorgaben.



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