Gesendet von Dirk Baumeister am 29 März, 2016 um 11:10:20:
Antwort an: Probleme mit der Baugenehmigung posted by MW am 27 März, 2016 um 15:06:42:
Ist das Gebäude denn gebaut? Dann gibt es nichts zu retten. Eine Bescheinigung der abschließenden Fertigstellung ist je nach Objekt nicht zwingend erforderlich.
Welches Bundesland?
In NRW "erlischt" eine Baugenehmigung wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren ausgeschöpft oder die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen werden.
: Hallo zusammen,
: hat jemand eine Idee was es bedeutet, wenn zwar eine gestempelte Baugenehmigung aus dem Jahre 2008 existiert aber die Bescheinigung der Stadt über die abschließende Fertigstellung fehlt? Ist die Baugenehmigung dann verfallen ? Oder wie ist das zu retten ?
: Danke für Hinweise
: Marle