Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 28 März, 2016 um 17:29:58:
Antwort an: Neubau: Schadenersatzanspruch bei verspäteten Fertigstellung posted by Dmitry am 27 März, 2016 um 23:18:01:
Das kommt auf den im Vertrag geschlossenen Wortlaut der Klauseln, die Sie für diesen Fall vereinbart haben.
In der Regel hat der Bauunternehmer dafür aufzukommen.
http://www.radziwill.info/Baufirma-geraet-in-Verzug-mit-Wohnungsuebergabe-muss-Nutzungsausfallentschaedigung-zahlen
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
: Hallo,
: Die Situation: kurz vor der Wohnungsabnahme in einer Neubau wurden die Mängel festgestellt, die die Erhaltung eines vertraglich festgesetzen Bezugstermins unmöglich machen. Zwar ist im Kaufvertrag eine Summe vorgerschrieben, die das Bauunternehmen bei der verspäteten Fertigstellung zahlen muss, wird diese Summe allerdings die auf den Bauherr anfallenden Kosten nicht abdecken. Hat der Bauherr in diesem Fall die realistische Chancen auf den höheren als die Vertragsstrafe Schadenersatz, der tatsächlich anfallende Kosten des Bauherrn deckt.
: Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
: Dmitry