Re: Abrechnung nach VOB


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 25 März, 2016 um 15:07:43:

Antwort an: Abrechnung nach VOB posted by Binser am 22 März, 2016 um 15:19:07:

Das kommt drauf an, was Sie vereinbart haben in dem zuvor geschlossenen Vertrag.

Und natürlich, sodann Sie nichts gegenteiliges rechtsgültig vereinbart haben, darf immer nur das abgerechnet werden, was auch ausgeführt worden ist.

Eine Hohlkehle die je lfm abzurechnen sein würde, und die Sie nicht gemacht und nicht ausgeführt haben, dürfen Sie natürlich auch nicht abrechnen.

Hinzu kommt, dass wenn Sie nach VOB abrechnen wollen, die Leistung auch nach VOB ausgeschrieben bzw. zumindest nach VOB auch angeboten worden sein muss, sonst können Sie nicht 1 zu 1 die normalerweise auszuschreibenden Positionen abrechnen, wenn diese nicht entsprechend der VOB ausgeschrieben worden sind.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

: Hallo zusammen,

: wenn eine Leistung nach VOB abgerechnet wird muss diese Leistung doch auch so ausgeführt worden sein, oder etwa nicht?

: mfg





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